Pitessti RentACar - Häufig gestellte Fragen
Welche sind die allgemeinen Mietbedingungen?
Die allgemeinen Mietvorschriften und Mietbedingungen entsprechen dem von beiden vertraglichen Parteien abgeschlossenen Mietvertrag.
Wo wird der KFZ-Mietvertrag abgefasst?
Der KFZ-Mietvertrag wird beim Gesellschaftsitz des Unternehmens TERRA AUTO SERVICE GMBH abgefasst.
Welche Unterlagen sind dazu erforderlich, um ein Kraftfahrzeug zu mieten?
Für natürliche Personen:
- Ausweisunterlage (Personalausweiskarte oder Reisepass);
- Ein vor mindestens 2 Jahren ausgestellter Führerschein und ein Alter von mindestens 21 Jahren
- Eintragungsunterlage(Steuernummer);
- Dienststempel der Handelsgesellschaft;
- Mietauftrag seitens des Unternehmens, in unterzeichneter und gestempelter Form;
- Die Bevollmächtigung (Prokura) im Namen der Person, die dazu beauftragt wurde, den Vertrag zu Unterzeichnen, sowie das Kraftfahrzeug zu übernehmen und zu übergeben.
Wie viel beträgt die kürzeste Mietdauer?
Die Kraftfahrzeuge können für eine Mindestdauer von 24 Stunden vermietet werden.
Wie erfolgt die Übergabe/Übernahme des Kraftfahrzeugs?
Das Kraftfahrzeug wird aufgrund eines Übergabe-/Übernahmeprotokolls, das als Anlage zum Mietvertrag beigefügt wird, übernommen und übergegeben. Das Kraftfahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergegeben und ist ebenfalls mit vollem Benzintank zu übernehmen. Der Gegenwert des Kraftstoffs ist während der Mietdauer vom Kunden zu begleichen. Für gewährleistete Reservierungen ist die Hälfte des Gegenwerts des Mietbetrags als Anzahlung zu begleichen, während der Restbetrag bei der Übernahme des Kraftfahrzeugs fällig wird.
Wird eine Kaution festgelegt?
Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags wird eine Kaution festgelegt, die wiederum von der Art des Kraftfahrzeugs bestimmt wird. Diese kann in bar, mit der EC-Karte oder durch Überweisung beglichen werden. Die Kaution wird, unter Beachtung der Anlage zum Vertrag, bei dem Kunden Beendigung der Mietdauer zurückerstattet.
Wie hoch sind die Mietpreise für die Kraftfahrzeuge?
Die Preise werden in EURO ausgedrückt, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und sind in RON, beim offiziellen Umrechnungskurs der rumänischen Zentralbank + 2 %
vom jeweiligen Zahlungstag zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt am Tag der Vermietung und kann in bar, mit der EC-Karte oder durch Überweisung erfolgen.
Sind die Kraftfahrzeuge versichert?
Die Kraftfahrzeuge sind gegen Unfall und Diebstahl Haftpflicht- und Kasko-versichert, unter Beachtung der Anforderungen des Versicherers. Die Vertragsbestandteile und vertraglichen Parteien, die in den Versicherungen nicht inbegriffen sind, werden im Mietvertrag angegeben.
Was geschieht, falls das vermietete Fahrzeug aus Gründen, für welche sich die KFZ-Vermietung strafbar macht, vom Kunden nicht benutzt werden kann?
Der Kunde ist berechtigt, sich für eine der nachstehenden Wahlmöglichkeiten zu entscheiden:
- die Mietdauer des betreffenden Kraftfahrzeugs für eine Zeitspanne, die mit der Dauer der Nichtverwendbarkeit gleich ist, kostenlos zu verlängern;
- den Mietvertrag mit einem anderen von der KFZ-Vermietung bereitgestellten Fahrzeug zu verlängern;
- die Rückerstattung des nicht aufgebrauchten Teils des Mietvertrags zurückzufordern.
Was geschieht bei Auslandsreisen?
Um die Staatsgrenzen im vermieteten Kraftfahrzeug verlassen zu können, sind folgende Regeln zu beachten:
- die Ausreise außerhalb der rumänischen Staatsgrenzen erfolgt nur unter vorheriger Zustimmung der KFZ-Vermietung;
- die Ausreise außerhalb der rumänischen Staatsgrenzen ohne vorheriger Zustimmung der KFZ-Vermietung versteht sich als Straftat, wobei die KFZ-Vermietung infolgedessen berechtigt ist, etwaige daraus entstandene Schäden als Gesamtbetrag der einbehaltenen Kaution, der Verdopplung des Mietpreises und einer Strafzahlung in Höhe von 2000 EURO zu begleichen.
Was kann ich beim Stattfinden eines Unfalls tun?
Der Kunde muss folgendes beachten:
- die KFZ-Vermietung unverzüglich über die Ursachen, den Umständen und der Art der Schäden unverzüglich zu benachrichtigen;
- die KFZ-Vermietung zwecks Festlegung der optimalen Lösungen zur Behebung der Auswirkungen von Verkehrsunfällen aufzusuchen. In der Regel, wird, bei schweren Unfällen, ein Vertreter der KFZ-Vermietung am Unfallort anwesend sein, mit Ausnahme der Unfallorte die vom Gesellschaftsitz der KFZ-Vermietung derart entfernt sind, sodass ein rechtzeitiges Eintreffen unmöglich ist.
- unverzüglich die Polizei, die Feuerwehr und, gegebenenfalls, weitere Ermittlungsbehörden unverzüglich zu benachrichtigen und, falls erforderlich, die Erstellung von Unterlagen hinsichtlich der Ursachen und Umstände des Verkehrsunfalls zu beantragen;
- den Reparaturnachweis und das von der Polizeidienstelle abgefertigte Protokoll im unversehrten Zustand zu erhalten, um diese Unterlagen dann der KFZ-Vermietung zu überreichen.
Sind auch Zusatzdienste verfügbar?
Es gelten folgende Zusatzgebühren:
- die Vermietung der Kraftfahrzeuge samt Fahrer;
- die Vermietung eines Kindersitzes, eines GPS-Systems, die Vermietung von Schneeketten, die Übergabe/Übernahme des Kraftfahrzeugs an anderen Standorten.



0348 445 102


